Kleintier-Ordination Mittertreffling
Dr. Gerhard Biberauer
Kleintiermedizin / Veterinär-Dental-Service

 

Ordinationszeiten:
Mo - Sa: 9-12 Uhr und
Mo,Di,Mi,Fr: 16-19 Uhr
Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung

 

Wagnerweg 2,
A-4209 Engerwitzdorf (Oberösterreich)
Tel: +43/7235/50 550
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Kastrationsverpflichtung

Gesetzliche Verpflichtung zur Kastration von Hauskatzen

Die Kastrationspflicht gilt gleichermaßen für Kätzinnen und Kater. Bei beiden Geschlechtern wird eine Kastration - Entfernung der Eierstöcke und Gebärmutter bzw. der Hoden - durchgeführt. Eine Sterilisation - Unterbindung der Eileiter bzw. Samenleiter - wird bei Katzen nicht durchgeführt, da dadurch weder die Raunze der Kätzin noch das Markieren des Katers verhindert werden würde.
Der Gesetzestext der "2. Tierhaltungsverordnung BGBl. II 486/2004, Anlage 1, 2.10" lautet:
Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.

 

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